Fehlt Ihnen auch manchmal das Kleingeld in der Waschbox?

 

Kein Problem, Sie können einfach am Automaten Scheine und Münzen in Jetons wechseln oder den praktischen Wasch-Key erwerben und auch wieder aufladen.

Die Geschenkidee 

zu jedem Anlass


 


 


 

 

So geht's ...

 

  • Münzen (nur 0,50 1,00 2,00 €) oder Wertmarken (Wert 0,50 €) einwerfen oder
  • Wasch-Key einführen: Guthaben erscheint im Display. Pro Knopfdruck werden 0,50 €  des Guthabens abgezogen. Wasch-Key abziehen: Ihre Waschzeit erscheint im Display.

     

     

    Programm 1 (3-4 Minuten) Reinigung mit Micropulver und Schaumbürste

    Mit der Lanze Fahrzeug rundherum einsprühen (Schmutz wird aufgeweicht), dann gründlich von oben nach unten reinigen. Bei Bedarf Bürste einsetzen.

     

    Programm 2 (1-2 Minuten) Klarspülen mit Frischwasser

    Alle Schmutz- und Reinigungsmittelreste gründlich abspülen.

     

    Programm 3 (1 Minute) Lackschutzwachs ohne Schmieren 

    In zwei zügigen Durchgängen das Fahrzeug rundherum einsprühen.

     

    Programm 4 (1 Minute) Wachs mit Osmosewasser abspülen 

    In einem Durchgang das Fahrzeug rundherum von oben nach unten abspülen. Abledern ist nicht erforderlich. 


     

    Unseren Wasch-Key erwerben Sie am Wechselautomaten vor Ort

    und können ihn auch dort mit Ihrem Wunschbetrag aufladen.

    Schon ab 20,- € Umsatz erhalten Sie 5% Bonus.


     

    • Wechsler
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     Allgemeine Geschäftsbedingungen New-CarWash

    Die Benutzung der SB-Autowaschanlage erfolgt unter Zugrundelegung 

    gesetzlicher Bestimmungen und der nachfolgenden AGB 

     

    1. Auf dem Gelände ist Schritt zu fahren. Es gilt die Straßenverkehrsordnung. Bei Frost wird nur eingeschränkt gestreut. Betreten und Benutzen der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. 

    Der Aufenthalt auf dem Gelände ist nur zur Fahrzeugpflege während der genannten Öffnungszeiten erlaubt.

     

    2. Die Benutzung der gesamten Anlage ist nur für folgende Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen gestattet: PKW, Wohnmobile, Wohnwagen, geschlossene Transporter, Fahrräder, Motorroller, Motorräder und Quads. Die angegebenen Höhenbegrenzungen sind zu beachten. 

    Die Reinigung von Baufahrzeugen, landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Maschinen, Ladeflächen oder Anhängern, sowie von Gegenständen jeglicher Art, ist verboten!

    Bei Zuwiderhandlung wird ein Hausverbot erteilt, Anzeige wegen Umweltverschmutzung erstattet und ein Schadensersatz wegen Sachbeschädigung und Überlastung der Abscheideanlage gefordert. 

     

    3. Stark verschmutzte Fahrzeuge wie z.B. Geländewagen, Motorräder, Quads usw. sind vor Einfahrt auf unser Gelände von grobem Schmutz (z. B.Lehmbrocken, Sand, Kies) zu befreien. Verlassen Sie die Anlage (v.a. die Waschboxen) in einem sauberen Zustand. Bei starker Verunreinigung bitten wir Sie, die Waschbox von grobem Schmutz so zu reinigen, wie Sie sie gerne vorfinden würden. Das Abladen von Ladegut ist auf der gesamten Anlage untersagt. 

     

    4. Handwäsche bzw. Schwamm und Eimer sind bei hohem Andrang (ein weiteres Fahrzeug wartet) nicht zulässig. Die Verwendung selbst mitgebrachter Reinigungsmittel ist verboten. Reparatur- und Wartungsarbeiten sind auf dem Gelände nicht gestattet.  

    Eine Motorwäsche ist strengstens verboten!

     

    5. Die vorhandenen Müllbehälter stehen für Kleinabfälle aus der unmittelbaren Fahrzeugreinigung bereit. Bei illegaler Müllentsorgung auf diesem Gelände erfolgt Hausverbot und Anzeige. 

     

    6. Die Geräte, v.a. Waschbürsten, Hochdrucklanzen und Saugdüsen der Staubsauger sind vor Inbetriebnahme auf einwandfreien Zustand zu überprüfen. Bei äußerlich erkennbaren Mängeln ist die Nutzung untersagt. 

    Sind entstandene Schäden auf technische Mängel der Geräte zurückzuführen, haftet der Anlagenbetreiber nur, wenn er diese Mängel vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Ersatzansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden dem Anlagenbetreiber noch vor Verlassen des Grundstücks mitgeteilt worden ist.

     

    7. Sollte eine Bedingung oder ein Teil derselben ungültig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt.


     

    Danke für Ihr Verständnis, der Anlagenbetreiber.


     

    Die Waschanlage ist alarmgesichert und videoüberwacht!