Ihre SB-Waschanlagen in Neustadt und Weiden

Smart Schonend Sauber - Innovation trifft Perfektion


FAQ — Bald verfügbar!

Unsere häufig gestellten Fragen (FAQ) folgen in Kürze,  direkt nach der Modernisierung und der Neueröffnung unserer SB-Waschanlagen. Wir arbeiten daran, euch alle wichtigen Informationen rund um unsere Services und die neuen Funktionen bereitzustellen.

 


Bleibt gespannt und schaut bald wieder vorbei!

 

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen New-CarWash

Die Benutzung der SB-Autowaschanlage erfolgt unter Zugrundelegung 

gesetzlicher Bestimmungen und der nachfolgenden AGB 

 

1. Auf dem Gelände ist Schritt zu fahren. Es gilt die Straßenverkehrsordnung. Bei Frost wird nur eingeschränkt gestreut. Betreten und Benutzen der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. 

Der Aufenthalt auf dem Gelände ist nur zur Fahrzeugpflege während der genannten Öffnungszeiten erlaubt.


2. Die Benutzung der gesamten Anlage ist nur für folgende Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht unter 6,0 Tonnen gestattet: PKW, Wohnmobile, Wohnwagen, geschlossene Transporter, Fahrräder, Motorroller, Motorräder und Quads. Die angegebenen Höhenbegrenzungen sind zu beachten. 

Die Reinigung von Baufahrzeugen, landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Maschinen, Ladeflächen oder Anhängern, sowie von Gegenständen jeglicher Art, ist verboten!

Bei Zuwiderhandlung wird ein Hausverbot erteilt, Anzeige wegen Umweltverschmutzung erstattet und ein Schadensersatz wegen Sachbeschädigung und Überlastung der Abscheideanlage gefordert. 

 

3. Stark verschmutzte Fahrzeuge wie z.B. Geländewagen, Motorräder, Quads usw. sind vor Einfahrt auf unser Gelände von grobem Schmutz (z. B.Lehmbrocken, Sand, Kies) zu befreien. Verlassen Sie die Anlage (v.a. die Waschboxen) in einem sauberen Zustand. Bei starker Verunreinigung bitten wir Sie, die Waschbox von grobem Schmutz so zu reinigen, wie Sie sie gerne vorfinden würden. Das Abladen von Ladegut ist auf der gesamten Anlage untersagt. 

 

4. Handwäsche bzw. Schwamm und Eimer sind bei hohem Andrang (ein weiteres Fahrzeug wartet) nicht zulässig. Die Verwendung selbst mitgebrachter Reinigungsmittel ist verboten. Reparatur- und Wartungsarbeiten sind auf dem Gelände nicht gestattet.  

Eine Motorwäsche ist strengstens verboten!

 

5. Die vorhandenen Müllbehälter stehen für Kleinabfälle aus der unmittelbaren Fahrzeugreinigung bereit. Bei illegaler Müllentsorgung auf diesem Gelände erfolgt Hausverbot und Anzeige. 

 

6. Die Geräte, v.a. Waschbürsten, Hochdrucklanzen und Saugdüsen der Staubsauger sind vor Inbetriebnahme auf einwandfreien Zustand zu überprüfen. Bei äußerlich erkennbaren Mängeln ist die Nutzung untersagt. 

Sind entstandene Schäden auf technische Mängel der Geräte zurückzuführen, haftet der Anlagenbetreiber nur, wenn er diese Mängel vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Ersatzansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden dem Anlagenbetreiber noch vor Verlassen des Grundstücks mitgeteilt worden ist.

 

7. Sollte eine Bedingung oder ein Teil derselben ungültig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt.


 

Danke für Ihr Verständnis, der Anlagenbetreiber.


 

Die Waschanlage ist alarmgesichert und videoüberwacht!

Was passiert mit den Waschkey?

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